Odenwald - Stiftung Naturschutz - barrierefrei - Kinder Jugendliche Reinigungsbereich im Park. Ehrenamt, Wohltätigkeit, MenschenOdenwald - Stiftung Naturschutz - barrierefrei -


Wirtschaftlichkeit

  • Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

  • Ein angemessener Anteil der förderfähigen Kosten des Vorhabens ist durch den Projekt-Partner selbst aufzubringen (Eigenmittel).
    Dies können sein:

    • Eigenleistungen, wie zum Beispiel Bauarbeiten, handwerkliche Eigenleistungen oder Architektenleistungen. Dabei erkennt die „Stiftung Naturschutz Odenwald – barrierefrei“ Stundensätze an, die bei dem jeweiligen Marktpreis liegen und bei kleineren Bauvorhaben von Architekten bestätigt werden,

    • In Einzelfällen auch Anteile an bereits erworbenen Grundstücken, die aus Eigenmitteln finanziert wurden.

Zweckbindung und
Rückzahlungspflicht

  • Kostensteigerungen und nachträglich entstehende Mehrkosten werden nicht bezuschusst.
  • Es ist ein Nachweis des Projekt-Partners erforderlich, der belegt, dass er die Zuschüsse zweckentsprechend verwendet. Andernfalls ist er zur Rückzahlung verpflichtet.

Förderausschluss

Wir fördern keine Projekte oder Vorhaben,

  • die außerhalb der Region Odenwald angesiedelt sind,
  • die nicht den Satzungszwecken der Stiftung vollumfänglich entsprechen,
  • die bereits abgeschlossen wurden,
  • die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen oder Einzelpersonen zuzurechnen sind,
  • die in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen,
  • bei denen laufende Personalkosten anfallen,
  • bei denen eine Abhängigkeit von der Stiftung Naturschutz Odenwald – barrierefrei entsteht,
  • für bereits laufende Kosten oder bei Kostensteigerungen durch nachträglich entstehende Mehrkosten.
Download PDF Förderantrag